Wir beantragen zurzeit die Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung. Aber was ist das eigentlich?
Mit der Erlaubnis nach §34c GewO darf die Buero Oliver GmbH folgende Tätigkeitsbereiche ausüben:
Die Vermittlung oder den Nachweis zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume, sowie die Tätigkeit als Bauherr/Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter.
Um Euch einen kleinen Einblick zu geben, welche Hürden auf diesem Weg auf einen zukommen, zeigen wir euch im Folgenden die notwendigen Unterlagen, die alle eigenständig beantragt werden müssen:
1. Führungszeugnis nach Belegart „0“
2. Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 9
3. Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
4. Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) der Stadtkasse
5. Bestätigung des Insolvenzgerichts, dass es weder eine Eintragung, noch ein laufendes Verfahren gibt
6. Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
7. Ausgefülltes Anzeigeformular für eine Gewerbetätigkeit nach §14 GewO
8. Mitarbeitervertrag
9. Aktueller Handelsregisterauszug
10. Kopie des Ausweises
Insgesamt belaufen sich die Kosten für die Beantragung aller notwendigen Unterlagen und Bearbeitungsgebühren auf knapp 800€.
Da wir die Erlaubnis in Düsseldorf beantragt haben, findet Ihr alle relevanten Informationen unter
In den letzten Wochen hat sich die Buero Oliver GmbH neben unseren Tagesgeschäften mit diesem Thema beschäftigt und entsprechende Unterlagen beantragt. Wir freuen uns schon demnächst die Erlaubnis nach §34c GewO zu erhalten, um uns selber ein Bild von diesen neuen Aufgaben machen zu können und unsere technische Expertise im Asset & Property Management mit der Immobilienvermarktung zu verknüpfen. Wir arbeiten stetig daran unsere Kompetenzen zu erweitern und euch in weiteren Projekten begleiten zu dürfen.
Euer #BueroOliver-Team
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